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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Außendienst-, Koordinations- und Firmenvertretungsdienstleistungen zwischen Anja Bauschat, handelnd unter Außendienstvertretung.de, Großlohering 68, 22143 Hamburg („Auftragnehmerin“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“). Angebote an Verbraucher sind ausgeschlossen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Auftragsbestätigung oder eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande. Gegenstand, Umfang, Einsatzort, Termine und Vergütung werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.

3. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin übernimmt die ausdrücklich vereinbarten kaufmännischen, organisatorischen und repräsentativen Aufgaben, beispielsweise Kunden- und Lieferantenbesuche, Marktbeobachtung, Messebesuche und Berichterstattung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder Geschäftsabschluss wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist. Rechtsberatung, hoheitliche Tätigkeiten und zertifizierte Prüfungen sind nicht Vertragsgegenstand.

4. Vollmacht und Vertretungsbefugnis

Die Auftragnehmerin ist ohne gesondert erteilte ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt, im Namen des Auftraggebers rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen, Zahlungen anzunehmen oder verbindliche Zusagen zu machen.

5. Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die zur Durchführung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Unterlagen und gegebenenfalls Zutrittsberechtigungen bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung sind von den Parteien angemessen zu berücksichtigen.

6. Vergütung, Reisekosten und Zahlung

Die Vergütung wird individuell vereinbart. Bei Einzelaufträgen kann Vorauszahlung vereinbart werden; die Durchführung erfolgt dann nach Zahlungseingang. Bei laufender Betreuung wird die vereinbarte Vergütung grundsätzlich monatlich abgerechnet, sofern der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt. Reise- und Nebenkosten werden nur entsprechend der vorherigen Vereinbarung berechnet. Rechnungen sind innerhalb der individuell vereinbarten Frist zahlbar.

7. Termine und Änderungen

Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Wird eine Verschiebung oder Absage erforderlich, informieren sich die Parteien unverzüglich. Etwaige Ausfallhonorare oder Stornokosten gelten nur, wenn sie für den konkreten Auftrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurden.

8. Berichte und Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin dokumentiert die Ergebnisse in dem vereinbarten Umfang. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

9. Haftung

Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung bedarf einer gesonderten, rechtlich geprüften Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.

10. Laufende Verträge und Kündigung

Beginn, Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Betreuungsverträge ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

11. Handelsvertreterrecht

Sofern die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne des § 84 HGB begründet, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, einschließlich zwingender Schutzvorschriften. Diese AGB schließen solche Rechte nicht aus.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit rechtlich zulässig. Für Streitigkeiten ist Hamburg Gerichtsstand, sofern beide Parteien Kaufleute sind oder eine sonstige gesetzlich zulässige Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.